Landesfördermittel

Auch die Bundesländer, Gemeinden und Gemeindeverbände fördern unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von Wohneigentum – insbesondere von einkommensschwächeren und kinderreichen Familien. Oftmals kommt es dabei jedoch zu langen Bearbeitungszeiten und die Programme gelten nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis. Erhältlich sind diese Fördermittel nur direkt bei den zuständigen Behörden. Sie können somit nicht direkt über Baufino beantragt werden, außer für Schleswig-Holstein und Hamburg.  Gefördert werden nur Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (§ 9 WoFG).

Einkommensgrenzen und Fördermöglichkeiten

Ein-Personen-Haushalt

12.000 € pro Jahr

Zwei-Personen-Haushalt

18.000 € pro Jahr

Jeder weitere zur Familie gehörende Angehörige (z.B. Ehegatte oder Lebenspartner)

plus 4.100 € pro Jahr

Für jedes Kind, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist

plus 500 € pro Jahr

Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls noch bestimmte Abzugsbeträge zu berücksichtigen sind. Die Förderung ist außerdem oftmals abhängig von einer bestimmten Wohnfläche, die sich aus dem jeweiligen Förderprogramm ergibt.

Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergelder. Eine Voraussetzung für die Vergabe von Fördergeldern ist die finanzielle Situation der Länder. Bei Engpässen in der Haushaltsplanung können die Programme kurzfristig eingestellt werden. Da Sie die Landesfördermittel vor Ort beantragen müssen und sich diese immer wieder ändern, finden Sie hier eine Liste mit den Links zu den Internet-Seiten der jeweiligen Förderinstitute.


Förderinstitute der Bundesländer

Baden-Württemberg Niedersachsen
Bayern Nordrhein-Westfalen
Berlin Reinland-Pfalz
Brandenburg Saarland
Bremen Sachsen
Hamburg Thüringen
Hessen Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein